Neuregelung CoronaVo ab 29.03.2021

Neuregelung CoronaVo ab 29.03.2021

Neuregelungen CoronaVo ab 29.03.2021
 
Der Nutzung des Sportplatzes ist zunächst im bisherigen Umfang möglich. 
Bei uns im Hochsauerlandkreis bleibt die Entwicklung mit einer Inzidenz aktuell über 100 (3. Tag) abzuwarten. 
Die beigefügte Info des Landessportbundes erklärt die Auswirkungen bei einer Inzidenz unter und über 100. 
 
Neu ist auf jeden Fall:
Für die Durchführung des Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung sicherzustellen!
Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.
Hierfür nutzen wir den beigefügten Link, der auch am Sportplatz aushängt. 
 
So sehr wir uns alle ein wenig mehr Freiheit wünschen, bitte geht mit Blick auf Corona und Mutationen sorgsam mit den Möglichkeiten um.

https://web.corona-presence.de/cdap/3sazbn

 

2021-03-29 CoronaVO – Neuregelung ab 29-03-2021 laut LSB NRW

 

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