Teilöffnung Sportplatz

Teilöffnung Sportplatz

Hallo, 

entsprechend der neuen CORONA – Verordnung gibt es im Freizeit & Breitensport folgende Veränderungen in NRW seit dem 07.05.20:

Erlaubt seit 07.05.20 in NRW:

  • Sport auf öffentlichen Freiluft-Sportanlagen unter strengen Auflagen
    • mit 1,5 m Abstand   und
    • keinem Körperkontakt    und
    • Personen maximal aus zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
    • Kein Wettkampfbetrieb – keine Fußball-Mannschaftsspiele
    • Kein Zuschauerbesuch
  • Bei Kindern bis 14 Jahre ist eine erwachsene Begleitperson zulässig
  • Umkleide- und Waschräume bleiben geschlossen

Insofern können wir den Sportplatz für den Freizeit & Breitensport unter den entsprechenden Auflagen wieder öffnen. Das Minispielfeld bleibt zunächst weiterhin geschlossen. 

Bitte achtet im eigenen Interesse auf Euch und die unbedingte Beachtung der Auflagen.  Bitte an die Eltern – achtet mit auf eure Kinder, damit die Sportanlage weiter geöffnet bleiben kann. 

Die Sport-/Turnhalle bleibt zunächst weiterhin geschlossen.  Turngruppen aus der Turnhalle können unter den entsprechenden Auflagen (und falls gewünscht) auch den Sportplatz nutzen.

Der Vorstand 

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