Teilöffnung Sportplatz
Hallo,
entsprechend der neuen CORONA – Verordnung gibt es im Freizeit & Breitensport folgende Veränderungen in NRW seit dem 07.05.20:
Erlaubt seit 07.05.20 in NRW:
- Sport auf öffentlichen Freiluft-Sportanlagen unter strengen Auflagen
- mit 1,5 m Abstand und
- keinem Körperkontakt und
- Personen maximal aus zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
- Kein Wettkampfbetrieb – keine Fußball-Mannschaftsspiele
- Kein Zuschauerbesuch
- Bei Kindern bis 14 Jahre ist eine erwachsene Begleitperson zulässig
- Umkleide- und Waschräume bleiben geschlossen
Insofern können wir den Sportplatz für den Freizeit & Breitensport unter den entsprechenden Auflagen wieder öffnen. Das Minispielfeld bleibt zunächst weiterhin geschlossen.
Bitte achtet im eigenen Interesse auf Euch und die unbedingte Beachtung der Auflagen. Bitte an die Eltern – achtet mit auf eure Kinder, damit die Sportanlage weiter geöffnet bleiben kann.
Die Sport-/Turnhalle bleibt zunächst weiterhin geschlossen. Turngruppen aus der Turnhalle können unter den entsprechenden Auflagen (und falls gewünscht) auch den Sportplatz nutzen.
Der Vorstand